Kommt es zu einem Streitfall, der schließlich sogar vor Gericht ausgetragen werden muss, so kann dies in hohen Kosten resultieren, die man oft gar nicht aus der eigenen Tasche finanzieren kann. Eine Rechtsschutzversicherung greift ihren Versicherten hier unter die Arme, sofern es sich um einen tatsächlichen Versicherungsfall handelt.
Bei einem Versicherungsfall handelt es sich in erster Linie einmal um eine rechtliche Auseinandersetzung, bei der sich zwei Parteien vor Gericht streiten. Bei Anklagepunkten wie beispielsweise Mord oder Nötigung greift die Rechtsschutzversicherung allerdings aus vielzähligen Gründen nicht. Sie behandelt allerdings unter anderem Fälle aus dem Betäubungsmittelrecht und dem Waffengesetz als Versicherungsfälle und erstattet ihren Versicherten hier die Kosten.
Die Kosten, die anfallen setzen sich aus vielerlei Komponenten zusammen. Bis auf Bußgelder und andere Geldstrafen zahlt die Rechtsschutzversicherung hier alle anfallenden Kosten. So kann ein Versicherter die Kosten für seinen Anwalt, die Gerichtskosten und auch die Kosten für Zeugen und Sachverständige bei seiner Rechtsschutzversicherung geltend machen. Auch Strafkautionen erstattet eine Rechtsschutzversicherung bis zu einer Höhe von meist 50.000 Euro, um ihre Versicherten vor einer drohenden Haftstrafe zu schützen und ihnen die Freiheit zu bewahren.
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist es wichtig, diese schon frühzeitig abzuschließen und nicht erst dann, wenn der Streitfall auf den Plan tritt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel eine Frist von drei Monaten voraussetzt, in denen der Versicherte seine Prämien zahlt, aber keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. So wird verhindert, dass eine Person eine Rechtsschutzversicherung nur für den kurzfristigen Zeitraum eines rechtlichen Streitfalles ausnutzt.
Von den anfallenden Kosten, die der Versicherte bei seiner Rechtsschutzversicherung geltend macht, muss er in der Regel 150 bis 250 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Dieser Betrag ist allerdings in Anbetracht der Kosten, die ein tatsächliches Gerichtsverfahren verursachen kann, zu vernachlässigen und stellt ein faires Angebot dar. Dennoch kann ein Versicherter vor seiner Vertragsunterzeichnung mit der Versicherungsgesellschaft, die die Rechtsschutzversicherung anbietet, vereinbaren, dass er durch eine Zahlung einer höheren monatlichen Versicherungsprämie von der Selbstbeteiligung befreit wird. Diese Möglichkeit sollte im Vorhinein unbedingt überprüft werden, da die Differenzen in der Prämienhöhe hier oft nicht groß sind.
Eine Rechtsschutzversicherung kann unterschiedliche Bereiche des Lebens versichern. So kann eine Rechtsschutzversicherung für Fahrzeuge gelten, die von einer oder mehreren Personen gefahren werden. Hier hat man die Möglichkeit, nur ein einziges Fahrzeug unter Angabe des KFZ-Kennzeichens zu versichern, oder aber auch alle Fahrzeuge einer Familie schützen zu lassen. Zusätzlich unterscheidet man Rechtsschutzversicherungen für den privaten und den beruflichen Sektor, da hier oftmals auch die Risiken unterschiedlich hoch sind. Auch für Immobilien gibt es Rechtsschutzversicherungen. Allerdings ist eine Immobilie oder ein Grundstück hier nur versichert, wenn der angegebene Nutzungszweck des Objektes auch tatsächlich eingehalten wurde. Eine Wohnung, die als Mietobjekt versichert ist, ist also nur dann versichert, wenn es sich tatsächlich um eine Mietsache handelt. Nicht aber, wenn der Versicherte selbst in seiner Eigentumswohnung wohnt.
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte ein Interessierter sich stets um einen ausführlichen Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsanbieter bemühen. So kann er aus den vielen Angeboten das passendste Versicherungsmodell auswählen, das auf seine individuellen Bedürfnisse am besten passt.